Suzuki Probefahrtwochen. Bonus sichern!

Testen Sie Ihren Wunsch-Suzuki und nehmen Sie bei Vertragsabschluss 250 Euro* Bonus mit. Gilt bis 31.12.2023, einfach hier anmelden!

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*Probefahrt und Abschluss des Kaufvertrages müssen im Teilnahmezeitraum 01.10. bis 31.12.2023 erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen über 18 Jahre, die über einen in Deutschland gültigen Führerschein verfügen. Die Probefahrt muss auf der Suzuki Webseite auto.suzuki.de vereinbart werden und ist abhängig von der Verfügbarkeit des gewünschten Fahrzeuges. Sofern innerhalb des Teilnahmezeitraums eine Probefahrt bei einem Suzuki Händler durchgeführt wird und bei diesem Händler ein Kaufvertrag über einen Suzuki Neuwagen geschlossen wird, erhält der Käufer zusätzlich zu etwaigen weiteren Vergünstigungen/Rabatten einmalig einen Nachlass in Höhe von 250 Euro (inkl. MwSt.) auf die UVP der Suzuki Deutschland GmbH. Gilt nicht für den Suzuki Jimny. Keine Barauszahlung. Keine Mehrfachteilnahme. Der Anspruch ist nicht auf Dritte übertragbar.
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Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

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