Aktuelles Stellenangebot

Ausbildung 2024: Auszubildende zur Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d)

Beschäftigungsart
Vollzeit
Einstieg ab
01. August 2024
Bewerbungsfrist
31. Juli 2024
Standort

Stellenbeschreibung

HERZLICH WILLKOMMEN BEI AUTO-PARK RATH
Sie sind auf der Suche nach einer beruflichen Herausforderung in der Automobilbranche?
Die familiengeführte ICAB-Gruppe mit den Autohäusern Auto-Park Rath, Autohaus Kierdorf, Autohaus Meklenborg und Autohaus Franz Pohl gehört zu den großen Mehrmarkenhändlern für die Marken Mazda, Suzuki und Ford.
Wenn Sie die Zukunft des Automobilhandels mitgestalten möchten, dann bewerben Sie sich jetzt und kommen in unser Team!

Wir suchen für unseren Standort in Düsseldorf zum 01.08.2024:
Auszubildende zur Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d)

Als Fachkraft für Lagerlogistik im Autohaus sorgen Sie dafür, dass alle erforderlichen Teile in der richtigen Menge zum vorgesehenen Zeitpunkt in der Werkstatt vorhanden sind. Neben der Arbeit im Lager sind Sie auch im Zubehörshop für unsere Kund*innen da.

Was Sie mitbringen:
  • Sie haben Interesse am Produkt Automobil
  • Sie sind offen und motiviert
  • Sie haben Spaß an Kommunikation und dem Erlernen neuer Fähigkeiten
  • Sie verhalten sich fair und respektvoll im Umgang mit anderen Menschen
Was Sie von uns erwarten können:
  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten
  • Unterstützung durch ein sympathisches und motiviertes Team
  • Eine faire Ausbildungsvergütung
  • Gute Zukunftsperspektiven
 
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wir freuen uns, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und Sie kennenzulernen! Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung an Christin Tewes.

Auto-Park Rath
NL der I.C. Autohandel Rheinland GmbH
z.Hd. Christin Tewes
Oberhausener Str. 2
40472 Düsseldorf
E-Mail: bewerbung@autopark-rath.de
 

Christin Tewes
Personal, Prokuristin
Thomas Hammer
Verkaufsleiter Mazda & Suzuki
Ralf Linneweber
Serviceleiter

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

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